Framatome entwickelt und baut kerntechnische Anlagen in aller Welt und erwirtschaftet daher auch den Großteil ihres Umsatzes im internationalen Umfeld. Mehrmonatige Dienstreisen und langfristige Entsendungen zu Einsatzorten in aller Welt sind alltäglich. Mehr noch als für andere Unternehmen ist es für Framatome eine Herausforderung, Mitarbeitende für den Außendienst zu gewinnen: Außendienstmitarbeiterinnen und –mitarbeiter stehen bei Framatome oft vor besonderen Herausforderungen: Sie sind zuweilen über Monate unterwegs und müssen sich, da sie weltweit im Einsatz sind, immer wieder auf sehr unterschiedliche Gegebenheiten einlassen.
Die Arbeit auf Dienstreisen und Entsendungen angenehmer zu machen und so Mitarbeitende langfristig an das Unternehmen zu binden, ist Framatome daher ein großes Anliegen. Benefits in Form geldwerter Vorteile sind ein wichtiger Baustein – und entsprechend zahlreich und vielfältig.
Zum Beispiel erstattet Framatome ihren Mitarbeitenden die Kosten für das Fitnessstudio am Einsatzort sowie Verpflegungsmehraufwände, die sich nach den realen Kosten am Einsatzort richten und über den gesetzlichen, steuerfreien Pauschalen liegen. Bei längeren Dienstreisen gibt es ein Reisebudget, zum Beispiel für Familienbesuche. Wenn die Familie bei längeren Entsendungen sogar mit an den Einsatzort zieht, übernimmt Framatome das Schulgeld der Kinder. Daneben investiert Framatome gezielt in die Gesundheit der Mitarbeitenden, zum Beispiel mit Kurz-Kuren, deren Kosten vom Unternehmen übernommen werden. Aber auch wer nicht im Außendienst ist, profitiert von Benefits, wie zum Beispiel einem persönlichen Budget für die Feier zum Dienstjubiläum.
So hilfreich, wertschätzend und angenehm diese Benefits auch sind, ihre steuerlich richtige Verbuchung im Unternehmen als geldwerter Vorteil war aufwändig, kompliziert und fehleranfällig. Denn Eingabe, Prüfung und Verrechnung der Kosten einer vierstelligen Zahl von Dienstreisen von mehreren hundert Mitarbeitenden erfolgten manuell durch die Personalabteilung und die Lohnbuchhaltung. Schon allein die Beachtung der Drei-Monats-Regel für Verpflegungsmehraufwand und der unterschiedlichen gesetzlichen Länderpauschalen ist komplex.